Regeln für die Steward-Tätigkeit als Voraussetzung für die Zulassung zur Richterprüfung |
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1. | Der Bewerber für das Richteramt muss in einem Zeitraum von mindestens zwei Jahren zehn mal als Steward auf nationalen oder internationalen Ausstellungen des In- und Auslands gearbeitet haben. Er sollte über eine gültige Tetanusimpfung verfügen.
Die Stewardtätigkeit wird in Form von Stewardzeugnissen bescheinigt, die Angaben über die jeweils getragenen Katzenrassen sowie seine Eignung für diese Tätigkeit enthalten. Das Zeugnis ist von dem Richter zu unterzeichnen, |
2. | Während der Tätigkeit als Steward muss der Bewerber dem Richter Hilfe leisten unter Beachtung folgender Regeln:
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3. | Der Steward muss bei Beginn seiner Tätigkeit mindestens 16 Jahre alt sein. |