Regeln für die
Steward-Tätigkeit
als Voraussetzung
für die Zulassung
zur Richterprüfung

 

 

 

 

Regeln für die Steward-Tätigkeit als Voraussetzung für die Zulassung zur Richterprüfung

 

 
1.

Der Bewerber für das Richteramt muss in einem Zeitraum von mindestens zwei Jahren zehn mal als Steward auf nationalen oder internationalen Ausstellungen des In- und Auslands gearbeitet haben. Er sollte über eine gültige Tetanusimpfung verfügen.

 

Die Stewardtätigkeit wird in Form von Stewardzeugnissen bescheinigt, die Angaben über die jeweils getragenen Katzenrassen sowie seine Eignung für diese Tätigkeit enthalten. Das Zeugnis ist von dem Richter zu unterzeichnen,
dem er als Steward zugeteilt war. Nur das Austragen von Zetteln berechtigt nicht zum Erhalt eines Steward-Zeugnisses.

 
2.

Während der Tätigkeit als Steward muss der Bewerber dem Richter Hilfe leisten unter Beachtung folgender Regeln:

 

  • Er muss einen Kittel tragen und für sorgfältige Desinfektion des Richtertisches und der Käfige, seines Kittels
        und der Hände sorgen.
  • Er muss eine Katze korrekt aus dem Käfig nehmen können.
  • Er darf den Richter nicht vor dem Ende des Richtens verlassen und muss zur Best in Show-Wahl zur Verfügung     stehen.
  • Er darf keinen Kommentar geben, weder seine Meinung über die vorgetragene Katze äußern, noch deren Identität     preisgeben.
  • Er darf die Bewertungsergebnisse den Ausstellern nicht mitteilen, außer der Richter erlaubt dies ausdrücklich     und/oder nimmt seine Sprachübersetzungshilfe in Anspruch.
  • Er muss den Chefsteward informieren, wenn eine Katze abwesend ist.
 
3. Der Steward muss bei Beginn seiner Tätigkeit mindestens 16 Jahre alt sein.