Anerkennung neuer Rassen

1.1
Anerkennung nur durch Beschluss der Generalversammlung möglich

Eine neue Rasse kann nur durch Abstimmung der Generalversammlung nach Anhörung der Richterkommission anerkannt werden.

 
1.2
Erforderliche Unterlagen

Der beantragende Verein sendet an das Generalsekretariat zur Weiterleitung an den Obmann der Richterkommission folgende Unterlagen:

 

  • Bericht über die Entstehung, Geschichte, Genetik und Zuchtrichtlinien der Rasse
  • Standardentwurf
  • Ahnentafeln
  • Bilder von Tieren, auf denen einzelne Körperteile klar zu erkennen sind
 
1.3
Anerkennungsausstellung

Als weitere Voraussetzung muß eine Anerkennungsshow durchgeführt werden. Hierzu ist ein Vorschlag für Ort und Zeitpunkt dieser
Show ebenfalls den Unterlagen beizufügen.

 

Der Obmann der Richter- und Stammbuchkommission ernennt zwei Richter aus der Richterkommission, die an der Anerkennungsshow teilnehmen werden

 

In der Anerkennungsshow muß der Verein mindestens 15 Katzen beiden Richtern vorstellen, wobei die Katzen eine vollständige 4-Gene-
rationen-Ahnentafel haben müssen. Mindestens 7 Katzen müssen eine Ahnentafel mit mindestens 3 Generationen Reinzucht haben.

 
1.4
Bericht über die Anerkennungsausstellung

Die beteiligten Richter bewerten die Tiere schriftlich und berichten dem Obmann der Richterkommission nicht
später als einen Monat nach der Anerkennungsshow. Dem Bericht ist ein überarbeiteter Standardentwurf beizufügen.

 
1.5
Genehmigung des Standards

Der endgültige Standard wird in einer Sitzung der Richterkommission genehmigt und der Generalversammlung zur Abstimmung vorgeschlagen.

 

2.

Anerkennung neuer Farbvarietäten zu bestehenden Rassen

2.1
Anerkennung nur durch Beschluss der Generalversammlung möglich

Eine neue Farbvarietät zu einer bestehenden Rasse kann nur durch Abstimmung der Generalversammlung nach Anhörung der Richterkom-
mission anerkannt werden.

 
2.2
Erforderliche Unterlagen

Der beantragende Verein sendet an das Generalsekretariat zur Weiterleitung an den Obmann der Richterkommission folgende Unterlagen:

 

  • Bericht über die Entstehung, Geschichte, Genetik und Zuchtrichtlinien der Farbvarietäten;
  • Beschreibung der Farbvarietäten, oder Bezeichnung der Farbvarietäten gemäß der bestehenden Farbliste;
  • Ahnentafeln;
  • Bilder von Katzen, auf denen die Farbvarietäten klar zu erkennen sind.
 
2.3
Anerkennungsausstellung

Als weitere Voraussetzung muß eine Anerkennungsshow durchgeführt werden. Hierzu ist ein Vorschlag für Ort und Zeitpunkt dieser Show
ebenfalls den Unterlagen beizufügen.

 

Der Obmann der Richter- und Stammbuchkommission ernennt zwei WCF Richter, davon mindestens einen aus der Richterkommission, die an der Anerkennungsshow teilnehmen werden.

 

In der Anerkennungsshow muß der Verein mindestens 15 Katzen beiden Richtern vorstellen, wobei die Katzen eine vollständige 4-Genera-
tionen-Ahnentafel haben müssen.

 
2.4
Bericht über die Anerkennungsausstellung

Die beteiligten Richter bewerten die Katzen schriftlich und berichten dem Obmann der Richterkommission nicht später als einen Monat
nach der Anerkennungsshow. Dem Bericht ist, falls erforderlich, eine überarbeitete Beschreibung der Farbvarietäten beizufügen

 
2.5
Genehmigung des Beschreibung der Farbvarietäten

Die endgültige Beschreibung der Farbvarietäten wird in einer Sitzung der Richterkommission genehmigt, und die Anerkennung der
Farbvarietäten wird der nächsten Generalversammlung zur Abstimmung vorgeschlagen.