Wahlen der Gremien
Vorstand
Präsidentin: Fr. Anneliese Hackmann
Generalsekretärin: Fr. Ortrun Wagner
Schatzmeister: Ein anderer Kandidat steht nicht zu Verfügung.
Frau Meister wird ihre Tätigkeit als Schatzmeister fortsetzen,
bis jemand kooptiert wird.
Erweiterter Vorstand
1. Vizepräsident: Hr. Paulo Ruschi
2. Vizepräsidentin: Fr. Anna Rudakova
Richterkommission
Fr. Ludmila Esina
Fr. Cornelia Hungerecker
Hr. Antonello Bardella
Fr. Orjet Drössler
Fr. Bambi J. Edwards
Vom Vorstand: Fr. Marion Meister
Obmann: Fr. C. Hungerecker |
Ausstellungskommission
Fr. Eveline Preiss
Hr. Johan Lamprecht
vom Vorstand: Fr. Anneliese Hackmann
Obmann: Fr. E. Preiss
Disziplinarkommission
Hr. Imran Okulov
Fr. Molly Oliver-Sasson
Fr. Silvia Roriz
Obmann: Fr. M. Oliver-Sasson
Revisoren
Fr. Marita Schunkert
Fr. Annette Frickel
Ersatzmitglieder:
Fr. Vittoria Duchi
Hr. Cesare Ghisi
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Rassestandards
- Anerkennung der Arabian Mau als vorläufig anerkannt
- Anerkennung der Birma in den Farben Cinnamon und Fawn
- Anerkennung der Britisch Langhaar
- Anerkennung der Ragamuffin
- Anerkennung der Britisch KH in den Farben Cinnamon und Fawn
Beschlüsse
Statuten
- Die Einladung zur GV kann auch per Email erfolgen, die Anträge können auch elektronisch oder als Download
bereitgestellt werden.
- Kein Vorstandsmitglied in der Diszilinarkommission.
Patronatsmitglieder, Klubs, Unterklubs
- Wenn ein Club 2 Jahre lang inaktiv ist (keine Zwinger, keine Ausstellungen), kann das das Ruhen der Mitgliedschaft bewirken.
- Patronatsclubs dürfen keine Unterclubs haben, das gilt für neue Patronatsclubs.
- Die Wiederaufnahme von Unterklubs nach einem Ausschluss darf nicht früher als nach 2 Jahren erfolgen.
- Unterclubs haben kein Recht auf die Schaffung von Cattery-Namen. Dies ist dem jeweiligen Hauptclub vorbehalten.
- Hauptclub und Unterclub sollen identische Stammbäume haben, mit identischer Außenseite. Die Stammbäume sollen eine gemeinsame Datenbank haben.
Ausstellungsregeln
- Nicht lizenzierte Ausstellungen werden mit einer Geldstrafe geahndet. Bei Wiederholung droht Ausschluss.
Titel/Zertifikate haben keine Gültigkeit.
- Auf internationalen Ausstellungen müssen mindestens 2 Richter richten.
- Mindestens 1 Richter muss aus einem anderen Land / Region kommen als dem Land / Region, wo die Ausstellung
stattfindet.
- Klasse 22a - vorläufig anerkannte Rassen: alle vorläufig anerkannten Rassen,
ob mit anerkannter Farbe, vorläufig anerkannter Farbe, nicht anerkannter Farbe
- Klasse 22b - vorläufig anerkannte Farben zu anerkannten Rassen
Richterregeln
- Ein Richter muss mindestens 1 Jahr lang aktiv gearbeitet haben, bevor er einen Richterschüler annehmen darf.
- Vergütung der Richtertätigkeit mit 75 € pro Tag, mit der Möglichkeit von einvernehmlichen Sondervereinbarungen mit dem Richter.
- Der Ausbildungsgang „Perser“ verlangt zum besseren Verständnis der Exotic Shorthair mindestens ein Richterschülerzeugnis, in dem die Rasse „Exotic Shorthair“ aufgeführt ist.
- Bei den Regeln unter Punkt 10 „Praktische Prüfung“ ist anzugeben, dass bei der Langhaarprüfung ein bis fünf Exotic Shorthairs anwesend sein müssen, damit sichergestellt ist, dass der Prüfling über diese Rasse Bescheid weiß.
- Zu Prüfungen müssen 20 LH, 20 Siam/OKH, 35 Semi-LH, 35 KH anwesend sein. Insgesamt müssen mindestens 80
Tiere auf der Ausstellung anwesend sein.
- Nur WCF lizenzierte Richter dürfen WCF Examina abnehmen
Einrichtung eines Standardinformationsdienstes
Dieser sollte sich regelmäßig, mindestens in monatlichen Abständen, über alle Neuerungen der anderen Organisationen informieren und diese Informationen an alle WCF – Clubs und WCF – Richter weitergeben.
Einführung eines Code of Ethics für Züchter und Besitzer
Rahmenbedingungen für die Haltung und Zucht von Katzen.
Novizen
Geschlossen wird die Novizenklasse für Perser, British KH und Langhaar, Abessinier, Somali, Exotic Shorthair, Norwegische Waldkatze, Maine Coon, Türkisch Angora, Birma, Scottish Fold, Russisch Blau, Siam/OKH, Bombay.
Achtung: Alle Beschlüsse gelten ab 01. 01. 2009. |