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Generalversammlung 2006

11. bis 13. August 2006 in Essen, Deutschland

  • Wahlen der Gremien
  • Aufnahme von Mitgliedern
  • Standard und neue Rassen
  • Beschlüsse zu:

  • Beitragserhöhung für Unterclubs
  • Ausstellungen
  • Richterregeln
  • Anträge an die GV
  • Warenzeichenschutz
  • Dokumentenkennzeichnung
  • Novizen und Kreuzungen

 

Wahlen der Gremien
Richterkommission

Frau M. Breuer
Frau L. Ghirimoldi
Frau I. Sadovnikova
Frau B. J. Edwards
Frau O. Drössler
vom Vorstand: Frau M. Meister
Richterobmann: Frau M. Breuer

 

Ausstellungskommission

Frau E. Preiss
Herr G. Baroni
vom Vorstand: Frau A. Hackmann
Ausstellungsobmann: Frau E. Preiss

 

 

 

Disziplinarkommission

Herr I. Okulov
Frau M. Oliver-Sasson
vom Vorstand: Herr P. Ruschi
Disziplinarobmann: Frau M. Oliver-Sasson

 

Revisoren

Frau M. Schunkert
Frau A. Frickel

 

Aufnahme als WCF Vollmitglied

Malta

Russland

 

Vereinigte Arabische Emirate

Estland

Chile

Rumänien

 

MFGC, Malta Feline Guardians Club

RosKosh

UROFO Grace

MECATS

Zookeskus CATO

RENAGACH, Asociación de Felinos de Chile

AFR, Feline Romanian Association

 

Rassestandards

Anerkennung der Rasse Ural Rex

Anerkennung der BKH in den Farben Cinnamon und Fawn

 

Sonstige Beschlüsse
Beitragserhöhung für Unterclubs

Von 15 € auf 20 € jährlich

 

Ausstellungen

  • Anhebung der Ausstellungs-Lizenzgebühr von 11 € auf 15 €
  • Änderung von Ort oder Datum
        bewirkt Cancellation. Die gezahlte Gebühr verfällt. Eine neue Lizenz kann kostenpflichtig beantragt werden.
  • Gemeinsame Ausstellungen mit anderen Organisationen der WCC
        müssen mindestens 6 Monate im Voraus beantragt werden. Anderenfalls hat der Veranstalter mit einer Disziplinarstrafe
        zu rechnen.
  • Internationale Ausstellungen
    • Die Mindestzahl angemeldeter Katzen wird reduziert von 100 auf 80 pro Tag.
    • Bei schwierigen geographischen Verhältnissen (Inseln, entlegene Länder) kann der Vorstand Ausnahmegenehmigungen     erteilen.
          Die genaue Anzahl der gemeldeten Katzen muss angegeben werden.
    • Schutz von Weltausstellungen
      • Der Schutz wird zeitlich reduziert auf das gleiche Datum und räumlich begrenzt auf einen Abstand von 2000 km Luftlinie,     unabhängig von Kontinent und Land.
      • Bei Vorliegen von Lizenzen im Schutzraum kann der WS Veranstalter auf den Schutz verzichten und trotzdem eine WS     Lizenz erhalten. Das Lizenzierungsbüro ist verpflichtet, rechtzeitig darauf aufmerksam zu machen.
  • Schutz von Internationalen Ausstellungen
        Die Entfernung der Orte von Internationalen Ausstellungen gleichen Datums muss mindesten 200 km Luftlinie betragen.
  • Angabe der genauen Lage
        Der Antrag auf Ausstellungslizenz muss eine genaue Angabe der geographischen Lage des Ausstellungs- Ortes enthalten.

 

Richterregeln
Tätigkeit als Richterschüler

Unter 1. Richterschülerzeugnisse wird als 4. Absatz neu eingefügt:
Jeder Richterschüler muss mindestens 1 Richterschüler-Zertifikat bei einem Richterkommissions- oder Vorstandsmitglied absolviert haben. Dieses Zertifikat ist beim ersten WCF-Examen innerhalb der geforderten Anzahl der Zertifikate zu erwerben

.

Richterprüfung

Änderung folgender Passage:
alt:
Die Prüfungskommission setzt sich aus zwei internationalen Richtern zusammen, die WCF- oder WCF-anerkannten Status und die für die zu prüfende Haarkategorie mit allen Rassen/Farben umfassende Qualifikation haben müssen und mindestens 1 Jahr Richter sind.
neu:
Die Prüfungskommission setzt sich aus zwei internationalen WCF-Richtern zusammen, von denen mindestens einer Allbreed-Richter sein muss. Beide Richter müssen mindestens ein WCF-Examen (oder FIFe-Examen) selbst abgelegt haben und mindestens seit 3 Jahren als WCF-Richter tätig sein.

 

Aufstockung des Fragenkataloges
Die vorliegende von der GA genehmigte Fassung kann später weiter entwickelt werden.

 

Sprache

  • Es ist erlaubt, eine Richterprüfung in einer der von der WCF anerkannten Sprachen abzulegen, mit
       Ausnahme der Muttersprache des Kandidaten und der Staatssprache des Landes, wo er lebt.
  • Für die Länder der ehemaligen SU ist Russisch als Prüfungssprache ebenfalls nicht erlaubt.
  • Dies soll für Richterschüler gelten, die ab 01. 01. 2007 beginnen.

 

GV - Anträge

Pro Mitglied können maximal drei Anträge zur GA gestellt werden.

 

Warenzeichenschutz

Von Neumitgliedern ist die einmalige Umlage von 120 € als Aufnahmegebühr zu leisten.

 

Dokumentenkennzeichnung
  • Jedes Dokument sollte eine Kopfzeile haben, aus der hervorgeht, um welche Organisation und um welches
       Thema (Regel) es sich hier handelt.
  • Ebenso sollte jedes Dokument eine Fußzeile haben, die das Ausgabedatum und auch die Gesamtseitenzahl enthält.
  • Ferner sollten Änderungen am Rand durch einen Balken gekennzeichnet sein, damit man leichter sehen kann, wo was    geändert worden ist.

 

Novizen und Kreuzungen

Es wird der Standard- und Richterkommission vorgeschlagen, eine Liste der Rassen zusammenzustellen, welche für die Novizenklasse geöffnet sind und Kreuzungen mit anderen Rassen nicht erlaubt sind.

 

Achtung: Alle Beschlüsse gelten ab 01. 01. 2007.