Rassestandards
Anerkennung der Rasse Ural Rex
Anerkennung der BKH in den Farben Cinnamon und Fawn
Sonstige Beschlüsse
Beitragserhöhung für Unterclubs
Von 15 € auf 20 € jährlich
Ausstellungen
- Anhebung der Ausstellungs-Lizenzgebühr von 11 € auf 15 €
- Änderung von Ort oder Datum
bewirkt Cancellation. Die
gezahlte Gebühr verfällt. Eine neue Lizenz kann
kostenpflichtig beantragt werden.
- Gemeinsame Ausstellungen mit anderen Organisationen der
WCC
müssen mindestens 6 Monate im Voraus beantragt
werden. Anderenfalls hat der Veranstalter mit einer
Disziplinarstrafe
zu rechnen.
- Internationale Ausstellungen
- Die Mindestzahl angemeldeter Katzen wird reduziert von
100 auf 80 pro Tag.
- Bei schwierigen geographischen Verhältnissen (Inseln,
entlegene Länder) kann der Vorstand Ausnahmegenehmigungen
erteilen.
Die genaue Anzahl der gemeldeten Katzen muss
angegeben werden.
- Schutz von Weltausstellungen
- Der Schutz wird zeitlich reduziert auf das gleiche
Datum und räumlich begrenzt auf einen Abstand von 2000 km
Luftlinie, unabhängig von Kontinent und Land.
- Bei Vorliegen von Lizenzen im Schutzraum kann der WS
Veranstalter auf den Schutz verzichten und trotzdem eine
WS Lizenz erhalten. Das Lizenzierungsbüro ist
verpflichtet, rechtzeitig darauf aufmerksam zu
machen.
- Schutz von Internationalen Ausstellungen
Die
Entfernung der Orte von Internationalen Ausstellungen
gleichen Datums muss mindesten 200 km Luftlinie betragen.
- Angabe der genauen Lage
Der Antrag auf
Ausstellungslizenz muss eine genaue Angabe der
geographischen Lage des Ausstellungs- Ortes enthalten.
Richterregeln
Tätigkeit als Richterschüler
Unter 1. Richterschülerzeugnisse wird als 4. Absatz neu
eingefügt:
Jeder Richterschüler muss mindestens 1
Richterschüler-Zertifikat bei einem Richterkommissions- oder
Vorstandsmitglied absolviert haben. Dieses Zertifikat ist beim
ersten WCF-Examen innerhalb der geforderten Anzahl der
Zertifikate zu erwerben
.
Richterprüfung
Änderung folgender Passage:
alt:
Die
Prüfungskommission setzt sich aus zwei internationalen
Richtern zusammen, die WCF- oder WCF-anerkannten Status und
die für die zu prüfende Haarkategorie mit allen Rassen/Farben
umfassende Qualifikation haben müssen und mindestens 1 Jahr
Richter sind.
neu:
Die Prüfungskommission setzt sich aus
zwei internationalen WCF-Richtern zusammen, von denen
mindestens einer Allbreed-Richter sein muss. Beide Richter
müssen mindestens ein WCF-Examen (oder FIFe-Examen) selbst
abgelegt haben und mindestens seit 3 Jahren als WCF-Richter
tätig sein.
Aufstockung des Fragenkataloges
Die vorliegende
von der GA genehmigte Fassung kann später weiter entwickelt
werden.
Sprache
- Es ist erlaubt, eine Richterprüfung in einer der von der
WCF anerkannten Sprachen abzulegen, mit
Ausnahme der
Muttersprache des Kandidaten und der Staatssprache des
Landes, wo er lebt.
- Für die Länder der ehemaligen SU ist Russisch als
Prüfungssprache ebenfalls nicht erlaubt.
- Dies soll für Richterschüler gelten, die ab 01. 01. 2007
beginnen.
GV - Anträge
Pro Mitglied können maximal drei Anträge zur GA gestellt
werden.
Warenzeichenschutz
Von Neumitgliedern ist die einmalige Umlage von 120 € als
Aufnahmegebühr zu leisten.
Dokumentenkennzeichnung
- Jedes Dokument sollte eine Kopfzeile haben, aus der
hervorgeht, um welche Organisation und um welches
Thema
(Regel) es sich hier handelt.
- Ebenso sollte jedes Dokument eine Fußzeile haben, die
das Ausgabedatum und auch die Gesamtseitenzahl enthält.
- Ferner sollten Änderungen am Rand durch einen Balken
gekennzeichnet sein, damit man leichter sehen kann, wo was
geändert worden ist.
Novizen und Kreuzungen
Es wird der Standard- und Richterkommission vorgeschlagen,
eine Liste der Rassen zusammenzustellen, welche für die
Novizenklasse geöffnet sind und Kreuzungen mit anderen Rassen
nicht erlaubt sind.
Achtung: Alle Beschlüsse gelten ab 01. 01.
2007. |