Tätigkeit als Richterschüler |
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1. Richterschüler- Zeugnisse |
Der Bewerber für das Richteramt muss folgende Richterschüler-Zeugnisse nachweisen:
Der Ausbildungsgang Semi-Langhaar verlangt zum besseren Verständnis der Orientalisch Semilanghaar (Balinesen, Javanesen, Mandarin) den Erwerb mindestens eines Richter-
Der Ausbildungsgang Kurzhaar verlangt zum besseren Verständnis der Exotic Shorthair
Der Ausbildungsgang Langhaar verlangt den Erwerb mindestens eines Richterschüler-Zeugnisses in dem Exotic Shorthair aufgeführt sind.
Für jede Haarkategorie müssen zwei ausländische Richterschüler-Tätigkeiten durchgeführt werden.
Wenn ein Richter seine All Breed Ausbildung nur in einem in Regionen aufgeteilten Land macht, muss er zusätzlich auch auf einem anderen Kontinent ein Richterschülerzeugnis erwerben.
Für jede Teilnahme des Bewerbers als Richterschüler erstellt der unterrichtende Richter ein Zeugnis, das folgendes beinhaltet:
Das Zeugnis gilt nur mit Unterschrift des Ausbildungs-Richters sowie Stempel und Unter-schrift des Vereins, der die Ausstellung ausgerichtet hat. Das Zeugnis wird dem Richterschüler ausgehändigt.
Jeder Richterschüler muß mindestens 1 Richterschüler-Zertifikat bei einem Richterkom-missions- oder Vorstandsmitglied absolviert haben. Dieses Zertifikat ist beim ersten WCF-Examen innerhalb der geforderten Anzahl der Zertifikate zu erwerben.
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2. Teilnahme an Richterschüler-Seminaren | Der Erwerb von bis zu 6 Richterschüler-Zeugnissen pro Haarkategorie ist auch über die Teilnahme an speziellen Richterschüler-Seminaren möglich, die von der WCF zu Trainingszwecken veranstaltet werden. |
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3. Genetik-Seminar | Die Teilnahme an einem Genetik-Seminar wird empfohlen. Pro Seminartag erhält der Richterschüler 1 Richterschülerzeugnis. |
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4. Ausbildungszeit | Die Ausbildungszeit eines Richterschülers darf vom Tage der erfolgreich bestandenen Vorprüfung an 4 Jahre nicht überschreiten.
Geschieht dies, ist eine erneute Vorprüfung abzulegen, die nach neuerlich erfolgreichem Bestehen für den Bewerber die Pflicht enthält, sich zur Prüfung binnen 6 Monaten anzu-
Verstreicht die gesetzte Frist, scheidet der Bewerber unwiderruflich aus. |
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5. Antrag zum Ablegen der Richterprüfung |
Der Kandidat hat die Zulassung zur Prüfung an den Verein zu richten, dem er als Mitglied angehört. Es ist ein formloser Antrag zu stellen unter Einreichung sämtlicher Unterlagen
Der Antrag ist vom Verein zwecks Genehmigung an die WCF-Geschäftsstelle binnen zwei Wochen nach Eingang weiterzuleiten. |
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6. Zulassung zur Prüfung |
Die WCF-Richterkommission ist verpflichtet, den Kandidaten zur Prüfung zuzulassen, sofern die von ihm eingereichten Unterlagen keinen Grund zur Beanstandung geben und der Kandidat am Tage der Prüfung das 25. Lebensjahr vollendet hat. Die Richterprüfung kann immer nur für eine Haarkategorie anlässlich eines einzigen Prüfungstermins abgelegt werden. Der Prüfling darf keine anderen offiziellen Tätigkeiten an diesem Tag auf der Ausstellung ausüben.
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7. Prüfungskommission | Die Prüfungskommission setzt sich aus zwei internationalen WCF-Richtern zusammen, von denen mindestens einer Allbreed-Richter sein muß. Beide Richter müssen mindestens seit 3 Jahren als WCF-Richter tätig sein.
Lehnt einer der vom Kandidaten gewählten Richter die Abnahme der Prüfung ab, darf der Kandidat einen anderen auf der Ausstellung anwesenden Richter wählen, sofern dieser
Nur die Prüfungskommission ist berechtigt, den Titel "Richter" zu vergeben. |
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8. Prüfungsablauf |
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9. Theoretische Prüfung | Die theoretische Prüfung umfasst 45 schriftlich zu beantwortende Fragen aus dem offiziellen Fragenkatalog, von denen 15 aus dem allgemeinen Teil zu wählen sind und 30 sich auf die zu prüfende Haarkategorie beziehen. Von den 30 Fragen der entsprechenden Haarkategorie
Die theoretische Prüfung dauert maximal 120 Minuten und beginnt - außer, wenn technische Schwierigkeiten dies verhindern - spätestens um 8.30 Uhr des ersten Ausstellungstages. Dem Prüfling ist ein separater Platz zur Verfügung zu stellen, den er für die Dauer der Prüfung nicht verlassen darf.
Die theoretische Prüfung gilt als bestanden, wenn der Prüfling mindestens 80 % der Fragen richtig beantwortet hat. Das Ergebnis der theoretischen Prüfung ist schriftlich niederzulegen und dem Prüfling spätestens bis 11.00 Uhr desselben Tages bekannt zu geben.
Wird der erforderliche Prozentsatz richtiger Antworten in der theoretischen Prüfung nicht erreicht, gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden. Eine einmalige Wiederholung der theoretischen Prüfung ist zu einem anderen Termin möglich.
Der von der Richterkommission erstellte und herausgegebene "Offizielle Fragenkatalog für |
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10. Praktische Prüfung | Die praktische Prüfung besteht im Richten von mindestens:
die bei zwei Eintages-Ausstellungen vom organisierenden Verein auf beide Ausstellungstage verteilt werden können. Die praktische Prüfung enthält die Auswahl von Rassesiegern und Vorschlägen für die Best in Show-Wahl.
Die praktische Prüfung beginnt - außer, wenn technische Schwierigkeiten dies verhindern - spätestens um 11.00
Uhr des ersten Ausstellungstages und muss vor Beginn der Best in
Die praktische Prüfung gilt als bestanden, wenn 80 % der geforderten Punkte erreicht wurden. Das Ergebnis der Prüfung ist schriftlich niederzulegen und dem Prüfling am letzten Prüfungstag spätestens bis 16.00 Uhr mitzuteilen sowie der Richterkommission binnen 4 Wochen seitens der prüfenden Richter bekannt zu geben.
Wird der erforderliche Prozentsatz an Punkten in der praktischen Prüfung nicht erreicht, kann der praktische Prüfungsteil anlässlich einer anderen Ausstellung einmalig wiederholt werden.
Dem Prüfling sind während der gesamten Dauer der praktischen Prüfung vom organisierenden Verein möglichst 2 Stewards zuzuteilen sowie gleiche Bedingungen zu schaffen, unter denen auch das offizielle Richten abläuft (Arbeitsplatz, Beleuchtung, Käfige etc.). Das Zutragen vom Besitzer ist nicht gestattet.
Dem Prüfling sind Klasse, Farbe und Geschlecht der zu richtenden Tiere anzugeben. Es ist verboten, diese Angaben in irgendeiner Weise zu vertauschen. Fehler in den Angaben gehen nicht zu Lasten des Prüflings.
Hat der Bewerber für das Richteramt die Richterprüfung in allen Teilen bestanden, ist er "Internationaler Richter" und erhält ein WCF - Richterdiplom, das vom Präsidenten und vom Obmann der Richterkommission unterschrieben sein muss. |
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11. Prüfungsgebühren | Mit dem Antrag auf Zulassung zur Richterprüfung hat der Kandidat eine einmalige Prüfungsgebühr von Euro 105.00 zu zahlen. Die Zahlung muss spätestens vor Prüfungs- beginn auf dem Konto der WCF eingegangen sein. |
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12. Sonstige Pflichten | Der Bewerber für das Richteramt darf anlässlich der Ausstellungen, an denen er als Richterschüler teilnimmt,
die in seinem Besitz befindlichen Tiere nur außer Konkurrenz ausstellen. Dies gilt auch für Tiere, die in seinem Haushalt leben. Im Fall eines Wechsels der Vereinsmitgliedschaft sind Richterschüler verpflichtet, innerhalb einer Frist von 4 Wochen den Obmann der Richterkommission darüber zu informieren. |
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13. Nationale Richter | Kenntnisse von mindestenes einer offiziellen WCF Sprache ist
obligatorisch für einen internationalen Richter. 1. Kategorie "Nationaler Richter" kann vergeben werden für
2. Der Nationale Richter hat das Recht,
3. Der Nationale Richter hat kein Recht,
4. Die Gültigkeit der Richtererlaubnis für nationale Richter beträgt zwei Jahre. Nach diesem Zeitraum: 4.1 Der Anfängerrichter bekommt internationalen Status und erhält die internationale Richtererlaubnis, wenn er das Sprachtestzertifikat vorlegt (nur, wenn der Sprachtest bei einem Mitglied der Richterkommission oder des Vorstands gemacht wurde) 4.2 Im Fall, dass:
kann ein Richter nur einmalig eine Verlängerung der nationalen Richtererlaubnis für 2 Jahre bekommen, geltend ab dem Zeitpunkt des Auslaufens der ersten nationalen Richtererlaubnis.
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