Rechte und Pflichten
des WCF-Richters

 

Genehmigungs-
verfahren

 

Prüfungsreglement
für WCF-Richter

 

Weitere Richter-qualifikationen

 

 

Weitere Richterqualifikationen

 

 
1.

Bewirbt sich ein ausgebildeter Richter für eine weitere Haarkategorie, muss er nochmals auf internationalen 
Ausstellungen als Richterschüler tätig sein, bevor er hierfür die Prüfung ablegt. Zwischen den Examina der 
Haarkategorien LH-SLH einerseits und KH-SIA/ORI andererseits muss eine Wartezeit von 24 Monaten eingehalten
werden.

 
2.

Legt ein Richter eine Prüfung in einer weiteren Haarkategorie ab, darf er anlässlich derselben Ausstellung nicht 
zugleich als Richter fungieren oder andere Tätigkeiten ausüben. Dies gilt auch für zwei Eintages-Ausstellungen.

 
3.

Auch für eine weitere Zusatzqualifikation (d. h. Examen in einer weiteren Haarkategorie) gilt eine Ausbildungszeit 
von nicht mehr als vier Jahren.

 
4. Bei weiteren WCF-Examina entfallen die 15 Allgemeinfragen. Die theoretische Prüfung besteht in solchen Fällen 
aus den 30 Fragen der zu prüfenden Haarkategorie. Die zur Verfügung stehende Zeitdauer hierfür beträgt 90
Minuten.
 
5.

Bei der Anzahl von Richterschüler-Zeugnissen für die Zusatzqualifikation eines internationalen Richters gilt:

 

  • Langhaar (LH): 15 Zeugnisse nur in dieser Kategorie
  • Semi-Langhaar (SLH): 20 Zeugnisse nur in dieser Kategorie
  • Kurzhaar (KH): 20 Zeugnisse nur in dieser Kategorie
  • Siam/ORI: 10 Zeugnisse nur in dieser Kategorie

 

Das heißt, unabhängig von der bisherigen Qualifikation des Richters müssen die vorgenannten Richterschüler-
Zeugnisse vorgelegt werden.

 
Sonderregelung Langhaar-Richter
 

6.

Langhaar-Richter dürfen ohne gesonderte Zusatzqualifikation auf Ausstellungen Exotic Shorthair richten, sofern
dies vom ausrichtenden Verein gefordert wird.