Statuten der WCF World Cat Federation11. Statutenänderung |
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Artikel 36 | Jeder Antrag auf Statutenänderung ist dem Vorstand gemäß Bestimmung im Paragraph 38 zur Berücksichtigung bei der Generalversammlung zuzustellen.
Der Vorstand unterbreitet der Generalversammlung die vorgeschlagenen Änderungen unter Beifügung seiner Stellungnahme. Für die Statutenänderung ist eine Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen erforderlich. |