Statuten der WCF World Cat Federation9. Mittel der WCF |
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Artikel 32 | Die Mittel der WCF setzen sich zusammen aus:
Die Generalversammlung setzt jeweils die Höhe der Gebühren und Beiträge in EURO fest. |
Artikel 33 | Jedes Mitglied ist gehalten, dem Schatzmeister die zur Festsetzung der Beiträge und Gebühren erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Der Jahresbeitrag ist unaufgefordert bis zum 31. März des laufenden Jahres zu zahlen. Nichtbeachtung dieser Bestimmung führt zum sofortigen Verlust des Stimmrechts des säumigen Mitglieds.
Auf Antrag kann der Vorstand Abweichungen für Mitglieder gestatten, die mit der Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen Schwierigkeiten haben.
Alle kostenpflichtigen Dienstleistungen der WCF für die Mitglieder sind sofort fällig. |