Name, Dauer, Sitz, Zweck

 

Aufnahme - Austritt -Ausschluss

 

Organe

 

Generalversammlung

 

Der Vorstand

 

Kommissionen

 

Revisoren

 

Disziplinarkommission

 

Mittel der WCF

 

Jahresrechnung und Budget

 

Statutenänderung

 

Auflösung des Verbandes

 

Verschiedenes

Statuten der WCF World Cat Federation

8. Disziplinarkommission
 
Artikel 29

Der Vorstand kann, nach Stellungnahme der Disziplinarkommission, folgende Disziplinarstrafen verhängen:

 

  • Ordnungsruf,
  • Tadel,
  • Geldbuße,
  • befristeter Ausschluss von allen oder einzelnen Veranstaltungen,
  • Ausschluss von Mitgliedern aus den Kommissionen,
  • Suspendierung der Mitgliedschaft auf Zeit.

 

Die Zuständigkeit der Generalversammlung für den Ausschluss eines Mitgliedes (s. Artikel 9 b) bleibt vorbehalten, Ausnahme hiervon gemäß Artikel 9 c.

 
Artikel 30

Der Vorstand ist zuständig für die Verhängung einer Strafe gegen jedes Mitglied der WCF, gegen jedermann, dem die WCF eine Funktion anvertraut hat, sowie gegen jeden Richter.

 

Die beschuldigte Person hat das Recht, angehört zu werden.

 

Der Rekurs an die Generalversammlung bleibt jeder Person, gegen die eine Disziplinarsanktion ausgesprochen wurde, vorbehalten; er ist innert 30 Tagen nach Erhalt des Entscheids, der Frist und Rekursweg enthalten muß, an den Vorstand zu richten. Der Rekurs hat keine aufschiebende Wirkung.

 
Artikel 31

Die begründeten Entscheide sind dem betroffenen Mitglied per Einschreiben oder Telefax zuzustellen. Eine E-mail ist gültig, wenn der Vorstand vom Empfänger eine Empfangsbestätigung erhält.