Statuten der WCF World Cat Federation6. Komission |
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Artikel 25 | Die Kommissionen bestehen aus 3 bis 6 Personen, die nach ihren Fähigkeiten ausgewählt und durch die Generalversammlung für zwei Jahre gewählt werden.
Diese Personen müssen Mitglieder eines Vereins/Verbandes der WCF sein.
Die Mitglieder der verschiedenen Kommissionen wählen einen Verantwortlichen pro Kommission.
Die Kommission müssen vor jeder Generalversammlung zusammenkommen und ihr in einem schriftlichen Bericht das Ergebnis ihrer Arbeiten unterbreiten. |
Artikel 26 | |
1. Die Richter- und Stammbuchkommission ist beauftragt:
Die Richterkommission besteht aus sechs Mitgliedern, von denen mindestens eines Mitglied des Vorstandes oder des erweiterten Vorstandes sein muß.
2. Die Ausstellungskommission ist beauftragt:
Die Ausstellungskommission besteht aus fünf Mitgliedern, die Ausstellungen organisieren; sie sollten möglichst aus verschiedenen Ländern stammen und eines dieser Mitglieder muß Vorstandsmitglied oder erweitertes Vorstandsmitglied sein.
3. Die Disziplinarkommission besteht aus drei Mitgliedern.
Kein Mitglied des Vorstandes oder des erweiterten Vorstandes darf zugleich Mitglied der Disziplinarkommission sein.
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Artikel 27 | Diese Kommissionen (Richter und Standard, Ausstellung, Disziplin) sind in ihrer Meinungsbildung frei. der nächsten Generalversammlung vorlegt.
Die an die Kommission gerichteten Aufträge auf Stellungnahme sind über die Mitglieder in den Sprachen Deutsch und Englisch, ggf. Französisch und Spanisch, brieflich an das Generalsekretariat zu richten, das die zuständigen Kommissionen informiert.
Anträge können nur Vereine stellen, die ordentliches Mitglied der WCF sind; Ausnahme Anträge auf Neuaufnahmen. Einzelpersonen können keine Anträge stellen. |