Statuten der WCF World Cat Federation7. Revision |
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Artikel 28 | Zwei Revisoren und ein Stellvertreter, durch die Generalversammlung für zwei Jahre ernannt, prüfen die Rechnungen und die Einnahmen-/Ausgaben-/Überschussrechnung der WCF und verfassen hierüber einen Bericht an die Generalversammlung.
Sie dürfen keinem anderen Organ des Verbandes angehören. Die Revisoren haben jederzeit Einsicht in die Bücher und die vom Schatzmeister geführten Unterlagen. |